AUFGEPASST !! Unerlaubte Forderungen
Nachfolgend aufgeführte Kosten sind von den Inkassobüros „frei erfunden“ und dürfen diese NICHT einfordern, was die Geldeintreiber nicht davon zurückhält, diese bei zehntausenden Schuldnern immer und immer wieder aufzuführen!..

Viele Schweizer Inkassobüros schikanieren uns immer wieder mit horrenden, total übertriebenen Forderungen – ganz bewusst!
– Verzugsschaden gem. Art. 106 OR
– Rechtsberater-Kosten
– Bonitätsprüfungskosten
– Adressprüfungskosten
– Wirtschaftsexpertise
– Sonstige Kosten
– Diverse Kosten
– Spesen
– Admin. Gebühren
– Telefoninkasso
– *Mahnauslagen
Mahnspesen sind gesetzlich nicht geregelt; man muss sie nur dann bezahlen, wenn dies vertraglich auch so abgemacht wurde. Hinweis: Zahlreiche Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten Bestimmungen, oft auch konkrete Beträge für den Fall eines Zahlungsverzugs. Verlangt ein Gläubiger jedoch ohne eine entsprechende Abmachung Mahnspesen, so können Sie die Forderung um diesen Betrag reduzieren.
Weshalb sind diese Forderungen unzulässig?
Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs steht sinngemäss, dasss die Rechnung des Inkassobüros der Gläubiger zu bezahlen hat – nicht der Schuldner (Art. 27 Abs. 3 SchKG).
AUFGEPASST !! Unerlaubte Forderungen,
„…sonst wird es bitterernst!“ – Warum haben Sie Ihr Geschäft nicht von Anfang an ernsthaft betrieben?