Intrum Justitia :: Fair pay… / FairPlay… Äh, wie bitte???..
Ich habe Ihnen hier ein sehr krasses Beispiel, was Intrum Justitia wohl unter „Fair pay“ zu verstehen meint.
Auf dieser Mahnung geht es um eine Grundforderung von CHF 6’069.–
Obschon als bisherige Zahlungen CHF 5’991.35 aufgeführt sind – ohne Zinsberücksichtigung fehlen also gerade mal CHF 77.65 (!!!) – berrechnet Intrum Justitia einen Saldo zu ihren Gunsten von sage und schreibe CHF 2’944.–.
ABZOCKER-ALARM !! === ABZOCKER-ALARM !! === ABZOCKER-ALARM !!
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Intrum Justitia hatte wohl vor Ausstellung der Mahnung ein Märchenbuch gelesen..
Ein „Inkasso-Märchenerzähler“ hatte da wohl von Kosten wie:
– Verzugsschaden gem. Art. 106 OR
– Wirtschaftsexpertise
– Rechtsberater-Kosten
„geträumt“..
Gut, musste er während des „lukrativen Traums“ nicht noch die Toilette aufsuchen – sonst wäre wohl auf der Mahnung noch gestanden:
– eine Rolle Toilettenpapier: CHF 98.70..
Ist das an Dreistigkeit noch zu überbieten??!?..
Immerhin ist Intrum Justitia ja kein Auktionshaus wie „Sotheby’s“..
Sie meinen es geht nicht schlimmer?
Doch, doch!
Intrum Justitia produziert überrissene Forderungen am Laufmeter.
Intrum Justitia :: Fair pay... / FairPlay... Äh, wie bitte???..,