INKASSO-Forderung :: Was ist zu tun?
Was ist unbedingt zu beachten, wenn man an eine Inkassofirma geraten ist?
– Lassen Sie sich von unberechtigten Forderungen keinesfalls einschüchtern!
– Wichtigster Rat: Zahlen Sie nur, was Sie wirklich schulden!
– Verlangen Sie vom Inkassobüro einen schriftlichen Beweis der Forderung (z. B. Rechnungskopie)!
– Zahlen Sie NIE den “Verzugsschaden gem. Art. 106 OR”, den Inkassofirmen auf die Rechnung aufschlagen, sondern nur die wirklich geschuldeten *Verzugszinsen! Dies raten auch renommierte Experte.
– Vorsicht bei der Vereinbarung von Ratenzahlungen! Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich auch mit überhöhten Zuschlägen oder weiteren Gebühren einverstanden. LASSEN SIE SICH NICHT UNTER ZEITDRUCK SETZEN!
– Unterschreiben Sie keine Schuldanerkennung, da Sie so ggf. unzulässige Posten akzeptieren!
– Bezahlen Sie Mahnspesen nur dann, wenn sie vorher vertraglich vereinbart wurden!
Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 % pro Jahr seit Verzugsbeginn, selbst wenn der vertraglich vereinbarte Zinsfuss tiefer ist. Sind höhere Vertragszinsen vereinbart worden, so können diese geltend gemacht werden.
Die SBB beispielsweise verlangen Ihren säumigen Kunden 15% Verzugszinsen! ..was sich schnell einmal ziemlich aufsummieren kann..
MIGROL schreibt in Ihren AGB:
„10. Zahlungsverzug
10.1. Bei Nichteinhaltung der 10-tägigen Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne eine besondere Mahnung in Verzug und es werden Verzugszinsen fällig. Die Geltendmachung allfälligen weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.“
Nicht erwähnt wird, dass der Verzugszins 14,9% beträgt – nebenbei ist der Hinweis auf einen „allfällig weiteren Verzugsschaden“ eine Frechheit, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt!
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